Nachhaltigkeits-
bezogene Offenlegung​

Für Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. ‚Offenlegungsverordnung‘ oder ‚Transparenzverordnung‘) besteht die Pflicht zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf Unternehmens- und Produktebene:

paul-pastourmatzis-ysA6qL8j-OI-unsplash

Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeits-
risiken​

Jede Investition birgt Chancen und Risiken.
Zu diesen Risiken zählen auch Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung
(Environmental, Social, Governance, kurz: „ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen haben können.
Unter ansonsten gleichen Umständen (z.B. Laufzeit des Investments und Kreditwürdigkeit des investierten Unternehmens) ist es riskanter in ein Unternehmen zu investieren, welches beispielsweise übermäßig viel Treibhausgase freisetzt, gegen Kernarbeitsnormen wie den Verzicht auf Kinderarbeit verstößt oder seine Geschäftsleitungsmitglieder nicht transparent bezahlt.

Ein Unternehmen kann beispielsweise durch sein operatives Geschäft oder Fehlverhalten zu Umweltverschmutzung beitragen und folglich Strafzahlungen von Behörden auferlegt bekommen.
Gleiches gilt für Unternehmen, welche eine schlechte oder intransparente Unternehmensführung haben, also wenn beispielsweise Kontrollmechanismen nicht greifen. In beiden Fällen entstehen Schäden bzw. Kosten für die Umwelt und/oder die Gesellschaft; die betroffenen Unternehmen können hierfür zur Rechenschaft gezogen werden.
Für einen Investor eines solchen Unternehmens steigt das Risiko eines fallenden Aktien- oder Anleihekurses z.B. als Resultat auf die zu erwartende Strafzahlung des Unternehmens.

Im Gegensatz dazu ist es nachhaltiger in ein Unternehmen zu investieren, welches einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur Umwelt leistet und verantwortungsvoll geführt wird.
Oder in ein Immobilienunternehmen zu investieren, das für umweltbewusste Mieter und Pächter attraktiv ist, weil es den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und somit Kosten senkt.
Potenzielle Strafzahlungen aufgrund von Fehlverhalten, Versäumnissen oder Kosten durch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben werden bei nachhaltig geführten Unternehmen also unwahrscheinlicher, was sie attraktiver für Investoren macht.

Aus diesen Gründen betrachten auch wir bei der Analyse einzelner Investitionen nicht nur die finanziellen Kennzahlen, sondern untersuchen auch die Leistung der Unternehmen im Hinblick auf die ESG-Faktoren.
Die Ergebnisse fließen dann in die Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögens- & Anlagewerten ein und sind fester Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie.

Dieser strategischen Ausrichtung schließen auch wir uns an, damit alle Nachhaltigkeitsrisiken bei ihrer Beratung miteingeschlossen sind. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihnen bei der Beratung nur solche Vorsorgeprodukte empfohlen werden, bei denen die dargestellte Strategie umgesetzt wird.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit​

Wenn wir zu Finanzprodukten beraten, berücksichtigen wir bei dieser Beratung die
wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Finanz- &
Versicherungsunternehmen zu ihren Produkten zur Verfügung gestellten Informationen.

Wir beraten hauptsächlich zu den Vorsorgeprodukten der
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.

Diese wiederum berücksichtigt bei sämtlichen ihrer Vorsorgeprodukte die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in gleicher Art und Weise.
Eine Einstufung und Auswahl nach o.g. Kriterium innerhalb dieser Produkte, ist daher nicht erforderlich.
Werden neue Vorsorgeprodukte anderer Anbieter in unsere Angebotspalette aufgenommen, werden sämtliche Produktinformationen von den Finanz- & Versicherungsunternehmen angefordert und bewertet.
Eine Zuordnung von Finanzprodukten, bei denen durch das Versicherungsunternehmen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt wurden und bei welchen Finanzprodukten dies nicht der Fall ist, erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der genannten Produktinformationen.
Nachfolgenden Kriterien wählen wir bzgl. der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen die Produkte, welche Gegenstand der Beratung sind, aus:

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)

Im Rahmen der Erläuterungen zu Nachhaltigkeitsmerkmalen und der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage bei der Beratung zu Finanzprodukten werden die in Anhang I, Tabelle 1 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2022/1288 aufgeführten Indikatoren verwendet. Diese sind: Soziales und Beschäftigung, Treibhausgas-Emission, Wasser, Abfall und Biodiversität. Kunden können sämtliche oder einzelne dieser Indikatoren auswählen, um nachteilige Auswirkungen auf die oben genannten Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Investition zu berücksichtigen.

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-
risiken

Die Vergütung der Berater steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dies gilt ebenso für die Vergütung der Mitarbeiter und/oder sonstige für die Berater tätige Personen. 
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hat insbesondere keinen Einfluss darauf, ob wir als Berater für die Vermittlung eines Vorsorgeproduktes eine Vergütung erhalten oder darauf, wie hoch diese Vergütung ausfällt. Gleiches gilt für die Vergütung der Mitarbeiter und/oder sonstige für den Berater tätige Personen. 
Dies stellen wir unter anderem durch klare und verbindliche Vorgaben zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten sicher.

ESG=Environmental, Social, Gouvernance -> Umwelt, Soziales, Unternehmensführung

E: Klimaschutz, Schutz der biologischen Vielfalt, Vermeidung von Umweltverschmutzung etc.

S: Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, z.B. keine Kinderarbeit, Einhaltung von Arbeitssicherheit.

G: Steuerehrlichkeit, Verhinderung von Korruption, Gewährleistung von Arbeitnehmer Rechten.

Nachhaltigsrisiko

Ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen ESG dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte,

jonathan-ouimet-qcXff4UhZ-4-unsplash

Kontakt

Soziale Netzwerke

© 2024 Wirtschaftskanzlei Michael Schneider Ι Alle Rechte vorbehalten